Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Abschluss des Dienstleistungsvertrages
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Sobald der Auftraggeber nach Rücksendung des Buchungsformulars eine Buchungsbestätigung erhält, ist der Dienstleistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen.
Sämtliche Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.
§2 Inhalt der Dienstleistung
Der Auftraggeber beauftragt den DJ zur Bereitstellung der mobilen Disco inkl. aller technisch notwendigen Gerätschaften, wie im Angebot beschrieben (Abweichungen sind kurzfristig möglich). Sofern nicht anders vereinbart wird eine Professionelle Audioanlage mit Standartlichteffekten inkl. DJ zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch können auch zusätzliche Lichteffekte oder eine Nebelmaschine mit beauftragt werden. Der Auftragnehmer übernimmt vor Ort eine Musikdienstleistung, das Abspielen von Musiktiteln.
§3 Auftragsabwicklung
Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchgeführt. Sofern keine höhere Gewalt (Krankheit, technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen oder ähnliches) vorliegt, gewährleistet der Auftragnehmer einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung.
Der Auftraggeber stellt sicher, der der Zugang zur Spielfläche, min. 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich ist, um die Technik aufzubauen.
Vor der Veranstaltung werden sämtliche Dinge wie Musikbeginn, Musikgestaltung während dem persönlichen Gespräch/Treffen oder einem Telefonat geklärt. Sollte ein Vororttermin vom Auftraggeber gewünscht werden und dieses nicht vorher vereinbart wurde, wird die Aufwendung dafür vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt. Wird vom Auftragnehmer ein Vororttermin zur in Augenscheinnahme des Veranstaltungsorts benötigt, so ist dies in Absprache, dem Auftragnehmer zu ermöglichen.
§4 Preise und Zahlung
Alle Preise sind Endpreise , die Mehrwertsteuer kann zur Zeit noch nicht ausgewiesen werden. Die Leistungen beinhalten den Auf- und Abbau der Technik, einen Discjockey sowie die Musikbeschallung nach Vereinbarung. Die Zahlung oder die Höhe der Zahlung des Rechnungsbetrages ist nicht abhängig vom Erfolg der Darbietung beim Publikum.
Die Vergütung des Auftragnehmers, ist sofort nach Veranstaltungsende in BAR fällig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftragnehmer behält sich vor, bis zu 50 % der vereinbarten Gage per Vorauszahlung nach Vertragsabschluss zu fordern.
§5 Leistungsdauer
Das Ende der Musikbeschallung wird im beiderseitigen Einvernehmen bestimmt. Der Auftragnehmer beendet auch bei geringer Anzahl der Gäste vor Ort nicht eigenmächtig die Musikbereitstellung.
§6 Technische Bedingungen
Zur Ausführung seiner Leistungen benötigt der Auftragnehmer eine geeignete ebene, erschütterungsfreie Stellfläche und zwei technisch einwandfreie Stromanschlüsse (Spannung 220 V, Absicherung jeweils 16 Ampere).
Sollten die Stromanschlüsse nicht den üblichen Sicherheitsanforderungen genügen, so behält sich der Auftragnehmer vor, die Veranstaltung, bei voller Forderung der Gage, nicht durchzuführen bzw. abzubrechen.
Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Auftraggeber eine ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung zur Verfügung.
§7 Rücktritt vom Vertrag
7.1 Seitens des Auftraggebers:
Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteinganges beim Auftragnehmer gültig.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Posteingangs/Eingang der E-Mail, falls die Auftragsbestätigung per Mail versendet wird.
Eventuell bereits gezahlte Beträge werden vom Auftragnehmer dann an den Auftraggeber in voller Höhe zurück erstattet.
Sollte die Veranstaltung jedoch innerhalb der 14 tägigen Rücktrittsfrist sein so entfällt diese und es gelten die unten aufgeführten Fristen und Entschädigungen.
Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Vereinbarten Gage.
Rücktritt am selben Tag oder 1 Tag vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage.
7.2 Seitens des Auftragnehmers:
Im Krankheitsfall wird sich der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nach bestem Gewissen um passenden Ersatz bemühen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten werden vom Auftragnehmer übernommen.
§8 Schadenersatz/Haftung
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Veranstaltung Ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom Auftragnehmer ausgeschlossen sind.
Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der Auftraggeber.
Die entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
8.2 Bei Ausfällen durch "höhere Gewalt" (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik während der Veranstaltung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in solch einem Fall den Schaden für den Kunden möglichst gering zu halten. Sollte es wider Erwartend zu einem Ausfall kommen, der keiner "höheren Gewalt" unterliegt (also verschuldet ist) und tritt dieser Ausfall in der ersten Hälfte der vereinbarten Veranstaltungsdauer auf, wird bereits gezahltes Geld zurückerstattet. Danach wird der volle Betrag fällig.
Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder Werbemäßige Ziele oder Erfolge der Auftraggebers erreicht werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend durchzuführen.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse unter Ziffer 8.2 gelten nicht im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben und Gesundheit.
§9 Gema
Eventuelle Gema-Gebühren hat der Auftraggeber zu tragen. Die gilt auch für den Einsatz überspielter und digitaler Tonträger. Die Veranstaltungsanmeldung für Veranstaltungen die der Öffentlichkeit zugänglich sind, übernimmt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei privaten nicht öffentlichen Veranstaltungen ist normalerweise keine Anmeldung erforderlich. Wird durch den Auftragnehmer abgeklärt.
§10 Formvorschriften/Teilnichtigkeit
Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich erfolgen, per Post oder Email. Mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sind einzelne Bestimmungen einer dieser AGB bzw. eines geschlossenen Vertrages unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
§11 Besonderheiten
11.1 Werden vor Ort vom Auftragnehmer Fotos geschossen, dann werden diese dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die geschossenen Fotos dürfen vom Auftragnehmer für Werbezwecke, zum Beispiel auf der Internetpräsenz oder Facebook, genutzt werden.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand , soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist Wolfsburg.